Vermögensaus-
einandersetzung
Hier gilt es Miteigentum beispielsweise am gemeinsamen Haus aufzulösen, Verbindlichkeiten neu zu ordnen und gemeinsam Erworbenes zu trennen.
Hier gilt es Miteigentum beispielsweise am gemeinsamen Haus aufzulösen, Verbindlichkeiten neu zu ordnen und gemeinsam Erworbenes zu trennen.